E-Rechnungen:
Ab 2025 Pflicht zum Empfang!
Nur noch 10 Tage und 11 Stunden bis zur Umstellung
auf E-Rechnung. Verpassen Sie nicht die Deadline und optimieren Sie Ihren Rechnungsprozess jetzt!
Ab Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Mit den maßgeschneiderten Lösungen der Rühlig Group sind Sie bestens auf die neuen Anforderungen vorbereitet.
E-RECHNUNGSPFLICHT AB DEM 01.01.2025
Inhalt
- Definition der E-Rechnung durch Finanzbehörden
- Was versteht man unter einem strukturierten Rechnungsformat?
- E-Rechnungspflicht im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform
- Fristen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen nach EN 16931
- Vorgaben für die Rechnungsstellung und den Versand
- Mit der Rühlig Group: E-Rechnung sofort rechtskonform empfangen und verarbeiten
- Compliance nach GoBD bei der Archivierung
- Kostenlose Informationsveranstaltungen und Webinare
zum Thema „E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025“ - Jetzt „richtig“ handeln
E-RECHNUNG
1. Finanzbehörden definieren E-Rechnung
Ab 2025 müssen deutsche Unternehmen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können. Diese E-Rechnungen, wie sie von den Finanzbehörden definiert werden, sind ausschließlich in einem maschinenlesbaren XML-Format zulässig.
2. Was ist ein strukturiertes Rechnungsformat?
Strukturierte Rechnungen basieren auf XML-Dateien, die Daten in hierarchischer Struktur darstellen. Beispiele sind XRechnung, eine reine XML-Datei, und ZUGFeRD, das sowohl maschinenlesbare XML-Daten als auch eine PDF-Darstellung enthält. Wichtig ist, dass nur die XML-Daten als eigentliche Rechnungsdaten gelten.
3. E-Rechnungspflicht im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform
Die Umstellung auf E-Rechnungen ist Teil der EU-Mehrwertsteuerreform, die den Rechnungsaustausch in allen EU-Staaten bis 2028 vollständig auf strukturierte Formate umstellen soll. Parallel dazu werden die Mehrwertsteuermeldungen ausschließlich über elektronische Portale der Steuerbehörden abgewickelt.
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4. Fristen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen nach EN 16931
Im Rahmen der E-Rechnungsverpflichtung gelten folgende Fristen:
- Ab 2025: Pflicht zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen im strukturierten Format.
- Übergangsfristen für herkömmliche Formate wie PDF und Papier bis zur endgültigen Umstellung.
Jahr | Papierrechnung | E-Rechnung gemäß CEN EN 16931 (Bsp. ZUGFeRD, XRechnung | Andere elektronische Rechnungsformate (Bsp. PDF-Rechnung per E-Mail) |
2025 | Zulässig | Annahmepflicht | Zulässig (bei Zustimmung) |
2026 | Zulässig | Annahmepflicht | Zulässig (bei Zustimmung) |
2027 | Nur zulässig, wenn Umsatz des Kreditors <800T€ im Vorjahr | Annahmepflicht | Nur zulässig, wenn Umsatz des Kreditors < 800T€ im Vorjahr |
2028 | Nicht zulässig | Annahmepflicht | Nicht zulässig |
5. Vorgaben für die Rechnungsstellung und den Versand
Ab 2025 sind Unternehmen auch verpflichtet, ihre Rechnungen im strukturierten Format zu erstellen und zu versenden. Die genauen Übergangsfristen richten sich nach den Regelungen der Finanzbehörden.
Jahr | Papierrechnung | ZUGFeRD, XRechnung (Elektronische Rechnung gemäßCEN EN 16931) | Andere elektronische Rechnungsformate (Bsp. PDF-Rechnung per E-Mail) |
2025 | Zulässig | Zulässig | Zulässig (bei Zustimmung) |
2026 | Zulässig | Zulässig | Zulässig (bei Zustimmung) |
2027 | Nur zulässig, wenn eigener Gesamtumsatz mit Debitor <800T€ im Vorjahr | Zulässig | Nur zulässig, wenn eigener Gesamtumsatz mit Debitor <800T€ im Vorjahr |
2028 | Nicht zulässig | Verpflichtend | Nicht zulässig |
6. Mit der Rühlig Group: E-Rechnung sofort rechtskonform empfangen und verarbeiten
Unsere Lösungen bei der Rühlig Group unterstützen Sie bei der rechtskonformen Verarbeitung von E-Rechnungen gemäß CEN EN 16931.
7. Compliance nach GoBD bei der Archivierung
Mit den zusätzlichen Lösungen der Rühlig Group, wie der DocuWare-Integration, speichern Sie alle Rechnungen sicher in einem digitalen Archiv. Die relevanten Daten aus den XML-Dateien werden automatisch als Indexdaten übernommen, sodass die GoBD-konforme Archivierung sichergestellt ist. Für Betriebsprüfungen oder interne Analysen stehen die Daten jederzeit bereit.
8. Kostenlose Informationsveranstaltungen und Webinare
zum Thema „E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025“
Wir haben aufgrund des großen Interesses unserer Kunden Informationsveranstaltungen zum Thema „E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025“ geplant. Zwei Termine finden digital statt, einer in Bad Harzburg und einer in Göttingen.
14.11.2024 – 16:30-18:00 Uhr per Teams
→ Jetzt anmelden
19.11.2024 – 15:00–16:30 Uhr per Teams
→ Jetzt anmelden
27.11.2024 – 13:00-16:00 Uhr in Bad Harzburg
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05.12.2024 – 09:00-12:00 Uhr im Startraum (Friedrichstr. 3, 37073 ) in Göttingen
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9. Jetzt „richtig“ handeln
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Fazit: Sie haben 20 Tsd. Möglichkeiten – oder die eine, um es richtig zu machen – uns JETZT zu kontaktieren.
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ANDREAS SCHMIDT
Consultant Prozess- & Dokumentenmanagement
0172 5614642
schmidt@ruehlig.com