Skip to main content

E-Rechnungen:
Ab 2025 Pflicht zum Empfang!

Nur noch 10 Tage und 11 Stunden bis zur Umstellung
auf E-Rechnung. Verpassen Sie nicht die Deadline und optimieren Sie Ihren Rechnungsprozess jetzt!

Preis- & Leistungspakete

Ab Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Mit den maßgeschneiderten Lösungen der Rühlig Group sind Sie bestens auf die neuen Anforderungen vorbereitet.

Preis- & LeistungspaketeInformationsveranstaltungen und Webinare. Jetzt kostenlos anmelden!
E-RECHNUNGSPFLICHT AB DEM 01.01.2025

Inhalt

  1. Definition der E-Rechnung durch Finanzbehörden
  2. Was versteht man unter einem strukturierten Rechnungsformat?
  3. E-Rechnungspflicht im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform
  4. Fristen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen nach EN 16931
  5. Vorgaben für die Rechnungsstellung und den Versand
  6. Mit der Rühlig Group: E-Rechnung sofort rechtskonform empfangen und verarbeiten
  7. Compliance nach GoBD bei der Archivierung
  8. Kostenlose Informationsveranstaltungen und Webinare
    zum Thema „E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025“
  9. Jetzt „richtig“ handeln
Preis- & Leistungspakete
E-RECHNUNG

1. Finanzbehörden definieren E-Rechnung

Ab 2025 müssen deutsche Unternehmen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können. Diese E-Rechnungen, wie sie von den Finanzbehörden definiert werden, sind ausschließlich in einem maschinenlesbaren XML-Format zulässig.

2. Was ist ein strukturiertes Rechnungsformat?

Strukturierte Rechnungen basieren auf XML-Dateien, die Daten in hierarchischer Struktur darstellen. Beispiele sind XRechnung, eine reine XML-Datei, und ZUGFeRD, das sowohl maschinenlesbare XML-Daten als auch eine PDF-Darstellung enthält. Wichtig ist, dass nur die XML-Daten als eigentliche Rechnungsdaten gelten.

3. E-Rechnungspflicht im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist Teil der EU-Mehrwertsteuerreform, die den Rechnungsaustausch in allen EU-Staaten bis 2028 vollständig auf strukturierte Formate umstellen soll. Parallel dazu werden die Mehrwertsteuermeldungen ausschließlich über elektronische Portale der Steuerbehörden abgewickelt.

Mehr als 400 Datenformate. Über 20.000 Kombinationen sind heute verfügbar!

Preis- & LeistungspaketeInformationsveranstaltungen und Webinare. Jetzt kostenlos anmelden!

4. Fristen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen nach EN 16931

Im Rahmen der E-Rechnungsverpflichtung gelten folgende Fristen:

  • Ab 2025: Pflicht zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen im strukturierten Format.
  • Übergangsfristen für herkömmliche Formate wie PDF und Papier bis zur endgültigen Umstellung.
Jahr Papierrechnung

E-Rechnung gemäß CEN EN 16931

(Bsp. ZUGFeRD, XRechnung
und 400 weitere Formate)

Andere elektronische Rechnungsformate (Bsp. PDF-Rechnung per E-Mail)
2025 Zulässig Annahmepflicht Zulässig
(bei Zustimmung)
2026 Zulässig Annahmepflicht Zulässig
(bei Zustimmung)
2027 Nur zulässig, wenn Umsatz des Kreditors <800T€ im Vorjahr Annahmepflicht Nur zulässig, wenn Umsatz des Kreditors < 800T€ im Vorjahr
2028 Nicht zulässig Annahmepflicht Nicht zulässig

5. Vorgaben für die Rechnungsstellung und den Versand

Ab 2025 sind Unternehmen auch verpflichtet, ihre Rechnungen im strukturierten Format zu erstellen und zu versenden. Die genauen Übergangsfristen richten sich nach den Regelungen der Finanzbehörden.

Jahr Papierrechnung

ZUGFeRD, XRechnung

(Elektronische Rechnung gemäßCEN EN 16931)

Andere elektronische Rechnungsformate (Bsp. PDF-Rechnung per E-Mail)
2025 Zulässig Zulässig Zulässig
(bei Zustimmung)
2026 Zulässig Zulässig Zulässig
(bei Zustimmung)
2027 Nur zulässig, wenn eigener Gesamtumsatz mit Debitor <800T€ im Vorjahr Zulässig Nur zulässig, wenn eigener Gesamtumsatz mit Debitor <800T€ im Vorjahr
2028 Nicht zulässig Verpflichtend Nicht zulässig

6. Mit der Rühlig Group: E-Rechnung sofort rechtskonform empfangen und verarbeiten

Unsere Lösungen bei der Rühlig Group unterstützen Sie bei der rechtskonformen Verarbeitung von E-Rechnungen gemäß CEN EN 16931.

7. Compliance nach GoBD bei der Archivierung

Mit den zusätzlichen Lösungen der Rühlig Group, wie der DocuWare-Integration, speichern Sie alle Rechnungen sicher in einem digitalen Archiv. Die relevanten Daten aus den XML-Dateien werden automatisch als Indexdaten übernommen, sodass die GoBD-konforme Archivierung sichergestellt ist. Für Betriebsprüfungen oder interne Analysen stehen die Daten jederzeit bereit.

Preis- & Leistungspakete

8. Kostenlose Informationsveranstaltungen und Webinare
zum Thema „E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025“

Wir haben aufgrund des großen Interesses unserer Kunden Informationsveranstaltungen zum Thema „E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025“ geplant. Zwei Termine finden digital statt, einer in Bad Harzburg und einer in Göttingen.

14.11.2024 – 16:30-18:00 Uhr per Teams 
→ Jetzt anmelden

19.11.2024 – 15:00–16:30 Uhr per Teams 
→ Jetzt anmelden

27.11.2024 – 13:00-16:00 Uhr in Bad Harzburg 
→ Jetzt anmelden

05.12.2024 – 09:00-12:00 Uhr im Startraum (Friedrichstr. 3, 37073 ) in Göttingen
→ Jetzt anmelden

9. Jetzt „richtig“ handeln

Warum abwarten, wenn Sie nicht heute schon alle Vorteile nutzen können.

AKTUELL AB SOFORT
1) Mail/PDF Gefahr von Cyberangriffen auf 0% reduzieren
2) Papier-Rechnungen Kosten pro Rechnung von ca. 1,50 EUR auf 0,50 EUR reduzieren
3) XML-Daten (etc.) Automatische Verarbeitung, statt Stundenverrechnungssatz (25€/Std.)

Fazit: Sie haben 20 Tsd. Möglichkeiten – oder die eine, um es richtig zu machen – uns JETZT zu kontaktieren.

Preis- & Leistungspakete
EIN UNVERBINDLICHES ERSTGESPRÄCH

Interessiert an weiteren Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung?

Für detaillierte Beratung und eine individuelle Demo zu unseren Lösungen rund um die elektronische Rechnungsstellung, kontaktieren Sie uns direkt. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite zu stehen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und bleiben Sie compliant mit den kommenden gesetzlichen Anforderungen!

Preis- & LeistungspaketeJetzt unverbindliche Beratung anfordern
mmf 7514 bearbeitet 3

ANDREAS SCHMIDT
Consultant Prozess- & Dokumentenmanagement

0172 5614642
schmidt@ruehlig.com

Benötigen Sie Hilfe bei der Umstellung auf die E-Rechnung? Wir sind gerne für Sie da!

Wenn wir Ihr Interesse geweckt oder Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, dann schreiben Sie uns einfach!

    Senden Sie jetzt Ihre Anfrage unserem Experten-Team zu. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.